Halten von Hunden
Leinenpflicht
Die Leinenpflicht besteht an folgenden Orten:
Die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein.
"Gefährliche" Hunde
Folgende Rassen und Kreuzungen daraus sind aufgrund von rassespeziefischen Merkmalen als gefährlich eingestuft worden:
Außerdem gelten folgende Hunde ebenso zu den gefährlichen Hunden:
Führen "gefährlicher" Hunde
"Gefährliche" Hunde dürfen nur von Personen mit einem Sachkundenachweis und nur mit Maulkorb geführt werden.
In Hundeauslaufgebieten dürfen sie mit Maulkorb ohne Leine laufen.
Sachkundenachweis
"Gefährliche" Hunde dürfen nicht von Personen geführt werden, die bereits eine Straftat verübt haben. Ebenso wenig dürfen sie von suchtkranken Menschen geführt werden.
Sachkundig ist wer nachgewiesen hat, dass er den Hund jederzeit halten und führen kann.
Anzeige- und Kennzeichnungspflicht
Wer einen "gefährlichen" Hund hält, muss ihn bei der zuständigen Behörde melden. Wenn die Haltung genehmigt wird, bekommt der Besitzer eine Plakette, welche am Halsband des Hundes zu befestigen
ist.
Auflagen und Maßnahmen
Wenn ein Hund auffällig wurde, kann die zuständige Behörde Leinen- oder Maulkorbzwang auferlegen. Wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier schwer verletzt hat, kann die zuständige Behörde die
Sicherstellung oder Tötung anordnen.
Haltungsuntersagung, Einziehung und Tötung von Hunden
Wenn folgendes zutrifft kann die Behörde eine Einziehung, Haltungsuntersagung oder Tötung eines gefährlichen Hundes anordnen:
Zucht von Hunden
Hunde müssen so gezüchtet werden, dass sie sozialverträglich und gehorsam sind.
Die Zucht von "gefährlichen" Hunden ist verboten.
Bei der Zucht muss eine größtmögliche genetische Vielfalt erstrebt werden.
Ordnungswidrigkeiten
Folgende Dinge sind Ordnungswidrigkeiten:
Ordnungswidrigkeiten werden mit bis zu 5000€ geahndet. Außerdem kann der Hund entzogen werden.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Dienst, Blinden- und Behindertenhunde. Teilweise Ausgenommen sind Jagdhunde. Einen Antrag auf Ausnahme kann man bei der Behörde stellen.
Welche Rassen unter die "gefährlichen" Hunde fallen variiert von Bundesland zu Bundesland. In NRW zum Beispiel müssen alle Hundebesitzer eines Hundes der Schwerer als 20 Kg und größer als
40cm ist einen Sachkundenachweis haben.